Zum Schulbeginn nach den Herbstferien gilt für die Schulen im Landkreis Greiz die Warnstufe 3. Das heißt, wir haben ab Montag eine Testpflicht für alle Schüler, ausgenommen geimpfte und genesene Schüler mit Nachweis (siehe Punkt 7.2 der aktuellen Allgemeinverfügung) und Maskenpflicht im Schulhaus und im Unterricht (Punkt 7.1 der Allgemeinverfügung)!
Die Tests jeweils in der ersten Unterrichtsstunde am Montag bzw. Donnerstag durchgeführt.
Alle wesentlichen Maßnahmen der Warnstufe 3 finden Sie in dieser Übersicht.

Liebe Eltern, bitte informieren Sie uns zeitnah über eventuelle Quarantäneanordnungen für Ihre Kinder.
In diesem Fall können wir dann die Teilnahme an den Unterrichtsstunden per Videokonferenz sicherstellen. Bei Problemen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Klassenlehrer.

Für das Betreten einrichtungsfremder Personen gilt Punkt 5.4 der aktuell gültigen Allgemeinverfügung:
"Eltern und einrichtungsfremde Personen erhalten Zutritt zur Einrichtung oder zum Einrichtungsgelände nur, nachdem sie entweder eine Testung mit einem negativen Testergebnis vor Ort und unter Beobachtung von Mitarbeitern oder beauftragten Personen der Einrichtung durchgeführt haben oder der Einrichtungsleitung einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, vollständigen Impfschutz oder eine Genesung vorgelegt haben, der den Anforderungen des § 27 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 ThürSARS-CoV-2- KiJuSSp-VO genügt. Dies gilt nicht, solange der Aufenthalt in der Einrichtung eine Dauer von zehn Minuten nicht überschreitet oder wenn die Gesprächssituation einen ausreichenden Infektionsschutz erlaubt, § 39 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO in Verbindung mit § 27 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2- KiJuSSp-VO."