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Neueste Artikel

  • Präsenzunterricht auch für die 11. Klassen ab 22.02.2021
  • Anmeldung am Ulf-Merbold-Gymnasium für das Schuljahr 2021/22
  • Tag der offenen Tür 2021
  • Corona - Bitte um Mithilfe
  • Betretungsverbot

Anmeldung am Ulf-Merbold-Gymnasium für das Schuljahr 2021/22

Pandemiebedingt erfolgt die Anmeldung am Gymnasium in diesem Jahr zum Zwecke der Kontaktminimierung schriftlich. Senden Sie uns bitte im Zeitraum vom 01.03. - 06.03.2021 den im Anhang befindlichen Anmeldebogen und eine beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses zu. Die beglaubigte Kopie erhalten Sie in der abgebenden Schule. Alle weiteren Hinweise finden Sie auf Seite 9 des Anmeldebogens.

Zur Klärung individueller Fragen im Rahmen der Anmeldung können Sie gern telefonisch (03661-430069) Rücksprache mit der Schulleitung nehmen. 

Attachments:
Download this file (Anmeldebogen_UMG_2021_22.pdf)Anmeldebogen_UMG_2021_22.pdf[ ]759 kB

Tag der offenen Tür 2021

Werte Schüler, Eltern, Großeltern und Freunde des Ulf-Merbold-Gymnasiums Greiz,
aufgrund der gegenwärtigen Pandemielage und den daraus abgeleiteten Beschränkungen musste in diesem Jahr unser für den 30.01.2021 vorgesehener Tag der offenen Tür leider ausfallen. 
Viele Kinder und Eltern, Großeltern und Freunde informierten sich an diesem Tag über unsere Schule und unsere Arbeit. Das konnte dieses Jahr leider nicht geleistet werden.
Auf unserer Homepage finden Sie viele Informationen. Einen ersten Eindruck können Sie zum Beispiel auch in einem Film erhalten, den Schüler unserer Schule im Rahmern einer Projektwoche gedreht haben.
Wir werden weiterhin über unsere Homepage wichtige neue Informationen veröffentlichen und Möglichkeiten finden, Ihre Anfragen zu beantworten.
Die Anmeldewoche wird wie geplant vom 01.-06.03.2021 stattfinden.
Siehe dazu auch den Artikel Anmeldung am Ulf-Merbold-Gymnasium für das Schuljahr 2021/22.
Ein Informationsschreiben zum Übertritt an weiterführende Schulen finden Sie im Anhang zu diesem Artikel.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule und würden uns sehr freuen, wenn Sie uns Ihr Kind anvertrauen.

Die Schulleitung

Attachments:
Download this file (Hinweise zum Übertritt-Info neue Termine.pdf)Hinweise zum Übertritt-Info neue Termine.pdf[ ]210 kB

Präsenzunterricht auch für die 11. Klassen ab 22.02.2021

Wir wurden soeben vom Schulamt darüber informiert, dass ab 22. Februar 2021 auch für die Schüler der Klassenstufe 11 wieder Wechselunterricht in Präsenzform in der Schule durchzuführen ist.
Dies setzen wir im Rahmen des Unterrichts in A/B-Wochen um. Die Schüler können im elektronischen Klassenbuch sehen, ob sie in der Woche ab 22.02.21 oder ab 01.03.21 zum Präsenzunterricht in der Schule erscheinen müssen.

Befreiung von der Präsenzpflicht:  Auf formlosen Antrag der Eltern an die Schulleitung können Schülerinnen und Schüler befristet über die in § 36 Abs. 3 und 4 ThürSARS-CoV-2- KiJuSSp-VO geregelten Befreiungsmöglichkeiten hinaus von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden. Die Schülerinnen und Schüler oder die Sorgeberechtigten müssen nachvollziehbare Gründe darlegen und das häusliche Lernen absichern können. Die befristete Befreiung von der Präsenzpflicht entbindet nicht von der Präsenzverpflichtung bei Leistungsnachweisen.

Für Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) gelten: Die Pflichten zum Tragen einer MNB gestalten sich wie folgt:

  1. Lehrkräfte aller Schulen müssen im Schulgebäude in allen Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, eine qualifizierte Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen; dies gilt auch im Unterricht.
  2. Schülerinnen und Schüler  müssen im Schulgebäude in allen Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten wird, eine MNB (Kinder bis Vollendung des 15. Lebensjahres) bzw. eine qualifizierte Gesichtsmaske (Jugendliche ab Vollendung des 15. Lebensjahres) tragen.  Ab Klassenstufe 7 erstreckt sich diese Pflicht auch auf den Unterricht. In den Klassenstufen 1-6 ist die Verwendung im Unterricht nicht zwingend vorgeschrieben. Über Ausnahmen aus medizinischen Gründen entscheidet die Schulleitung.

Corona - Bitte um Mithilfe

Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Sorgeberechtigten darum, bei einem Verdacht auf Infizierung eines Familienmitgliedes mit dem Covid-19-Erreger bitte umgehend Kontakt zu uns aufzunehmen, um evtl. Ihr Kind vorsorglich in häusliches Lernen zu schicken. Nur so können wir der weiteren Verbreitung des Virus entgegenwirken und mögliche Quarantäne-Anordnungen ganzer Klassen verhindern.

Betretungsverbot

Durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wurden erweiterte Maßnahmen für den Schulbetrieb nach den Herbstferien festgelegt. Unter anderem gilt dadurch ab sofort ein

Betretungsverbot für schulfremde Personen und Eltern.

Das Betreten der Schule ist aus diesem Grund für schulfremde Personen und Eltern nur nach vorheriger Genehmigung durch den Schulleiter erlaubt.

 

Praktikumsschule 2018 19

 

Digitale Pilotschule 2019-2024

 

 

 

 

 


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