Durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wurden erweiterte Maßnahmen für den Schulbetrieb nach den Herbstferien festgelegt. Unter anderem gilt dadurch ab sofort ein
Betretungsverbot für schulfremde Personen und Eltern.
Das Betreten der Schule ist aus diesem Grund für schulfremde Personen und Eltern nur nach vorheriger Genehmigung durch den Schulleiter erlaubt.